Eine Sozialarbeiterin berät einen Patienten

Informationen für Zuweiser

Eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern ist uns wichtig. Bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Für einweisende Ärzte und Sozialdienstmitarbeiter

Informationen für Einweiser auf einen Blick

  • Stationäre akutmedizinische Behandlungen im Bereich Innere Medizin Teilbereich Rheumatologie, Orthopädie, Neurologie und sonstige Erkrankungen am Bewegungsapparat
  • Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung – OPS 8 - 983.1
  • Multimodal nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems – OPS 8 - 977
  • Multimodale Schmerztherapie – OPS 8 - 918.1
  • Stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)
  • Stationäre Heilverfahren (HV)
  • Ambulante rheumatologische Versorgung (Ermächtigungsambulanz)

Behandlungsformen

Vollstationäre Krankenhausbehandlung

  • nach einer „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (Einweisung) durch den Hausarzt, Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen oder einen anderen niedergelassenen Arzt
  • durch Verlegung aus einem anderen Krankenhaus

Anschlussheilbehandlung (AHB) /Anschlussrehabilitation (AR)

Sie sind Mitarbeiter einer verlegenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.

Voraussetzung für die Aufnahme ist die vorherige Zustimmung des zuständigen Kostenträgers (Krankenkasse, Rentenversicherung, Privat- und Zusatzversicherung oder Berufsgenossenschaft).

Bitte schicken Sie uns die vorliegende Kostenzusage zur Rehabilitation.

Fax +49 7667 84 500.

In der Folge stimmen wir den Aufnahmetermin zeitnah mit Ihnen ab.

Heilverfahren (HV)

  • Bitte bescheinigen Sie Ihrem Patienten die Notwendigkeit eines Heilverfahrens.
  • Ihr Patient benötigt einen ausgefüllten Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung oder der GKV. Ist Ihr Patient berufstätig oder im arbeitsfähigen Alter, muss der Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. In allen anderen Fällen ist die Krankenkasse zuständig.
  • Den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für die Wunschklinik schickt Ihr Patient an seinen zuständigen Kostenträger.
  • Der Kostenträger muss über Ihren Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Sobald eine schriftliche Zusage vorliegt, kann Ihr Patient für das Heilverfahren bei uns angemeldet werden.

Behandlung ohne Kostenübernahme

Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer können unsere Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Kosten verrechnen wir in diesem Fall direkt mit dem Patienten. Für Informationen zum aktuellen Pflegesatz, bzw. Anmeldungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Patientenaufnahme.

Zuweisung und Befunde

Sie möchten uns Befunde zur Abklärung übermitteln oder Befunde Ihres Patienten anfordern? Wenn Sie Befunde anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ärztlicher Schreibdienst, E-Mail Adresse: Schreibdienst.fk-breisach@mediclin.de.

Wenn Sie Befunde übermitteln möchten, wenden Sie sich bitte an